Das Hautkrebs-Screening wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen - spätestens ab dem 35. Lebensjahr.
Hautkrebs ist eine stetig zunehmende und gefährliche Erkrankung. Durch eine regelmäßige Hautkrebsvorsorge kann man sich sowohl vor dem Krebs als auch vor seinen ernsten Folgen schützen. Alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Vorsorgekosten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre. Viele Kassen zahlen bereits früher, meist ab dem 18. Lebensjahr. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Welche Hautkrebsarten gibt es?
Mediziner unterscheiden den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) von dem weißen Hautkrebs (nichtmelanotischer Hautkrebs).
1.Hautkrebs-Screening:
Das Hautscreening erfolgt nur mit dem bloßen Auge. Feine und beginnende Veränderungen eines Muttermales können ohne Mikroskop weniger gut beurteilt werden. Da der untersuchende Arzt für seine Beurteilung haftet, müssen alle Muttermale operativ entfernt werden, deren Gutartigkeit nicht zweifelsfrei mit bloßem Auge erkennbar ist. Beim Hautkrebsscreening entstehen keine Kosten. Diese Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
2.Hautkrebs-Früherkennung mit Hautmikroskop:
Bei der Dermatoskopie werden die Muttermale zusätzlich mit einem Hautmikroskop, dem sog. Auflichtmikroskop, untersucht. So können auffällige Veränderungen der Haut besser beurteilt und unnötige operative Eingriffe vermieden werden. Die Kosten für die mikroskopische Untersuchung betragen 27 Euro.
3.Vorsorge mit Video-Auflichtdokumentation:
Auffällige, aber nicht krebsverdächtige Muttermale werden mit einem Computer-Videosystem eingescannt und dokumentiert, so dass man bei weiteren Kontrollen genau verfolgen kann, ob und wie sie sich verändern. So lassen sich manche Operationen vermeiden. Die Kosten für eine Video-Auflichtdokumentation betragen je nach Aufwand 44 bis 80 Euro.
Die Selbstuntersuchung ersetzt nicht die Teilnahme am Hautkrebs-Screening.
Wir empfehlen alle zwei Jahre zum Hautkrebs-Screening zu gehen.