Das Hautkrebs-Screening wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen - spätestens ab dem 35. Lebensjahr.
Hautkrebs ist eine stetig zunehmende und gefährliche Erkrankung. Durch eine regelmäßige Hautkrebsvorsorge kann man sich sowohl vor dem Krebs als auch vor seinen ernsten Folgen schützen. Alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Vorsorgekosten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre. Viele Kassen zahlen bereits früher, meist ab dem 18. Lebensjahr. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Mediziner unterscheiden den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) von dem weißen Hautkrebs (nichtmelanotischer Hautkrebs).
Die Selbstuntersuchung ersetzt nicht die Teilnahme am Hautkrebs-Screening.
Wir empfehlen alle zwei Jahre zum Hautkrebs-Screening zu gehen.